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KI-Inhalte kennzeichnen: Was Artikel 50 des EU AI Act verlangt

Seit 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht. Welche Texte, Bilder und Chatbots betroffen sind, wann die Ausnahme greift, wie eine Kennzeichnung aussieht.

Lukas Junker 11. August 2026 4 Min. Lesezeit

Seit dem 2. August 2026 ist Artikel 50 des EU AI Act anwendbar – die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Seitdem bekomme ich zwei Sorten Fragen: „Muss ich jetzt unter jeden Blogbeitrag schreiben, dass ChatGPT mitgeholfen hat?” und „Betrifft mich das überhaupt?”

Die Antworten: Nein. Und ja, wahrscheinlich.

Was Artikel 50 tatsächlich regelt

Der Artikel hat vier Absätze, und nur zwei davon betreffen den typischen Mittelständler:

Absatz 1 – Chatbots. Wer ein KI-System einsetzt, das mit Menschen interagiert, muss dafür sorgen, dass diese wissen, dass sie mit einer KI kommunizieren. Beim ersten Kontakt, nicht im Kleingedruckten. Das betrifft den Chatbot auf der Website, den Telefon-Bot, den Agenten, der Anfragen beantwortet.

Absatz 2 – maschinenlesbare Markierung. Anbieter von generativer KI müssen ihre Ausgaben technisch markieren, etwa per Wasserzeichen. Das ist Pflicht von OpenAI, Google und Co., nicht Ihre. Für bestehende Systeme gilt eine Frist bis 2. Dezember 2026.

Absatz 3 – Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Betroffene müssen informiert werden. Für die meisten Betriebe irrelevant.

Absatz 4 – Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse. Wer KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Audio oder Video veröffentlicht, die echt wirken, muss das offenlegen. Und wer KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, ebenfalls – es sei denn, ein Mensch hat den Text geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.

Die Ausnahme, die fast alles entscheidet

Dieser letzte Halbsatz ist der wichtigste im ganzen Artikel. Ein Blogbeitrag, den Sie mit ChatGPT entworfen, dann gelesen, korrigiert und unter Ihrem Namen veröffentlicht haben, ist nicht kennzeichnungspflichtig. Sie tragen die Verantwortung, die KI war Werkzeug.

Kennzeichnungspflichtig ist der Text, der ungeprüft aus der Maschine ins Netz geht – und den Eindruck erweckt, ein Mensch habe ihn geschrieben. Die Faustregel der Aufsichtsbehörden: Hat die KI wesentlich beigetragen und fehlt die menschliche Kontrolle, muss gekennzeichnet werden.

Interne Dokumente, E-Mails, Protokolle fallen ohnehin nicht darunter. Es geht um Veröffentlichung.

Was Sie konkret tun müssen

FallKennzeichnung?
Blogtext, mit KI entworfen, von Ihnen geprüftNein
Social-Media-Post, KI-generiert, ungeprüft rausgeschicktJa
Produktfoto, mit KI freigestellt oder aufgehelltNein (keine Täuschung)
KI-generiertes Bild einer Person oder Szene, die echt wirktJa
Chatbot auf der WebsiteJa, beim ersten Kontakt
Automatische E-Mail-Antwort durch KI-AgentJa, wenn der Empfänger es nicht erkennt
Interne Zusammenfassung, Protokoll, EntwurfNein

Wie eine Kennzeichnung aussieht

Die EU-Kommission hat Icons veröffentlicht – „Fully AI-Generated” und „Partially AI-Modified” – und einen Verhaltenskodex dazu. Die Icons sind freiwillig, die Pflicht dahinter nicht. Was zählt: klar, verständlich, ohne Fachjargon. „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.” reicht. „Dieser Chat wird von einem KI-Assistenten beantwortet.” reicht.

Was nicht reicht: ein Hinweis irgendwo in den AGB. Die Kennzeichnung gehört dorthin, wo der Inhalt ist.

Was passiert, wenn nicht

Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Realistisch wird es 2026 zunächst Hinweise und Nachbesserungsaufforderungen geben – aber der Rahmen ist gesetzt, und Abmahnungen durch Wettbewerber sind eine eigene Kategorie.

Meine Einschätzung

Für die meisten Betriebe ist Artikel 50 ein Nachmittag Arbeit: Chatbot-Begrüßung anpassen, Social-Media-Prozess prüfen (wer schaut drüber, bevor es rausgeht?), eine Zeile in die Richtlinie. Wer sowieso Regeln für KI im Betrieb hat, ergänzt einen Absatz.

Das eigentliche Risiko liegt nicht im Bußgeld, sondern in der Glaubwürdigkeit. Ein Kunde, der merkt, dass er mit einer Maschine geschrieben hat, ohne es zu wissen, ist ein verlorener Kunde. Die Kennzeichnung schützt Sie mehr, als sie Sie einschränkt.

Wenn Sie prüfen wollen, wo in Ihrem Betrieb KI nach außen wirkt und was zu kennzeichnen ist: Das ist Teil unseres Pakets KI-Datenschutz und Team-Schulung. Rechtliche Fragen klären wir dabei mit Ihrem Datenschutzbeauftragten – wir sind Berater, keine Anwälte.